Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes bezeichnen Altlasten bzw. altlastenverdächtige Flächen Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden oder welche im Verdacht stehen diese auszulösen. Da Zahlreiche Grundstücke als altlastenverdächtig eingestuft wurden, werden sie keiner hochwertigen Nutzung (z.B. Wohnbebauung) zugeführt, obwohl sie großes Entwicklungspotential besitzen.
Die ICP erarbeitet auf Grundlage umwelttechnischer Untersuchungen Gutachten mit Gefährdungsabschätzungen für die entsprechenden Schutzgüter (Boden, Bodenluft, Mensch, Wasser und Pflanze). Altlasten-Gutachten stellen Sachverhalte fest. Sie liefern die Entscheidungsgrundlage, ob nach Bundesbodenschutzgesetz eine Sanierung erforderlich ist. Falls eine Sanierung erforderlich wird, liefern sie die Grundlagen zu einer effektiven und damit wirtschaftlichen Sanierung. Eine abfalltechnische Klassifizierung der Böden liefert Aussagen hinsichtlich einer möglichen Verwertbarkeit oder einer notwendigen Entsorgung des Bodenmaterials.
Vorteile Altlasten-Gutachten
Altlastenverdächtige Flächen sind:
Altablagerungen
Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden.
Altstandorte
Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Erst wenn auf diesen Flächen schädliche Bodenveränderungen verursacht werden, also Gefahren bestehen, werden sie zu Altlasten.
Ursachen von Altlasten:
Untersuchung und Bewertung der Schadstoffbelastungen durch Fachgutachter
Schadstoffbelastungen sollten von geowissenschaftlich und geotechnisch ausgebildeten Fachleuten, also von Geowissenschaftlern, erkundet und bewertet werden. Sie haben die erforderlichen Fachkenntnisse in
Beispiele unserer Leistung im Rahmen von Altlastenuntersuchungen: