Aufschlüsse

Baugrunduntersuchungen erfolgen durch direkte Baugrundaufschlüsse (z.B. Baggerschürfe, Kleinrammbohrungen) und indirekte Aufschlussmethoden (z.B. Rammsondierungen) sowie ggfs. geophysikalische Messungen.

Die Wahl des geeigneten Aufschlussverfahrens für Boden- und Grundwasseruntersuchungen erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

  • Aussagekräftige Aufschlüsse für das Untersuchungsziel
  • Kostengünstige Verfahren
  • Kurzfristige und termingerechte Durchführung
  • Flurschadensneutralität in sensiblen Gebieten

Dazu können wir auf nahezu alle gängigen Verfahren zurückgreifen. Außer bei schwer zugänglichem Gelände, wird der größte Teil der Aufschlüsse mittels Sondierraupe ausgeführt. Hierbei sind Bohrdurchmesser von bis zu 100 mm anwendbar. Mit unseren kombinierten Rammbohr- und Sondiergeräten führen wir sowohl Kleinrammbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 als auch leichte, mittelschwere oder schwere Rammsondierungen nach DIN EN ISO 22476-2 durch. Mittels Kleinrammbohrungen sind Aufschlüsse im Lockergestein bis ca. 8,00 m Tiefe möglich. Sofern vorher der Festgesteinshorizont erreicht wird, enden diese Erkundungsbohrungen verfahrensbedingt mit Erreichen der Übergangszone zum Fels. Bei schwer zugänglichem Gelände greifen wir auf handgeführte Geräte zurück.
Neben Kleinrammbohrungen können für größere Bauvorhaben Kernbohrungen bis ca. 25 m Tiefe mit einem Durchmesser von 146 mm in Lockergestein und Fels abgeteuft werden. Diese können bei Bedarf zu Grundwassermessstellen oder Inklinometermessstellen ausgebaut werden.

Für spezielle Anforderungen führen wir in Zusammenarbeit mit fachkundigen Spezialfirmen auch Bohrungen größerer Durchmesser und Tiefen sowie zerstörungsfreie und flächendeckende geophysikalische Erkundungen durch. Außerdem steht uns ein Hydraulikbagger zur Ausführung von Baggerschürfen zur Verfügung.

ICP im Einsatz